
RIS - Unternehmensgesetzbuch § 456 - Bundesrecht konsolidiert
§ 456. Paragraph 456, Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten …
Verzugszinsen berechnen (Österreich)
Der Verzugszinsrechner ermittelt die Anzahl der Zinstage zwischen zwei Daten und führt die Zinsberechnung anhand der Tage und des Zinssatzes durch.
§ 456 UGB Verzugszinsen - JUSLINE Österreich
Mar 16, 2013 · Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag …
Anknüpfungszinssätze - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)
Basiszinssatz am 1. Juli 2025. Basiszinssatz am 1. Jänner 2025. Basiszinssatz am 1. Juli 2024. Basiszinssatz am 1. Jänner 2024. Basiszinssatz am 1. Juli 2023. Basiszinssatz am 1. Jänner 2023. …
§ 456 Verzugszinsen — UGB | GesetzeFinden.at
Mar 16, 2013 · Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag …
§ 456 UGB
Mar 16, 2013 · § 456. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten …
UGB Verzugszinsen Rechner 2026 - RuleCalc
Das Unternehmensgesetzbuch regelt in § 456 die gesetzlichen Verzugszinsen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr und schützt Gläubiger durch einen erhöhten Zinssatz vor den …
UGB2, Feltl: § 456 UGBVerzugszinsen: RDB Rechtsdatenbank
Apr 23, 2024 · Darin wird die Höhe der von Gesetzes wegen zum Tragen kommenden Verzugszinsen mit der Summe aus dem – in Art 2 Z 7 definierten – Bezugszinssatz und mindestens acht …
Zahlungsverzug des Geschäftspartners - WKO
Feb 19, 2026 · Demnach kann der Gläubiger bei Zahlungsverzug des Vertragspartners neben den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, vom Schuldner verschuldeter und dem Gläubiger …
Infotext
Für beiderseitig unternehmensbezogene Geschäfte können nach § 456 UGB Zinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem von der Österreichischen Nationalbank (www.oenb.at) angegebenen …